Antrag zur kommunalen Wärmeplanung

Weiße Rohrleitungen in einem Technik-Raum
Pixabay

25. April 2024

Unser Ortsverein in Roßtal hat den aktuellen Sachstand bei der kommunalen Wärmeplanung aus Sicht der Gemeinden analysiert. Aus dieser Analyse wurden in einem Antrag Forderungen und Unterstützungsmaßnahmen abgeleitet. Bei unserer Kreiskonferenz am 13. April 2024 wurde dieser Antrag gestellt und von den Delegierten einstimmig beschlossen. Adressaten sind die Bundestags-, Landtags- und Kreistagsfraktion.

Der Antrag unseres Kreisverbands

Sachstand:
Die kommunale Wärmeplanung halten wir für ein sinnvolles Instrument, damit Kommunen die Möglichkeit erhalten, nicht nur eine klimafreundlichere Wärmeversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger planen und realisieren zu können, sondern damit Kommunen auch eine Zukunftsperspektive erhalten, wie sie ihre eigenen Liegenschaften zukünftig bezahlbar und umweltfreundlich mit Wärme versorgen können.

Gelder vom Freistaat:
Um hier entschlossen in die Planung gehen zu können, ist insbesondere in Zeiten knapper Haushaltsmittel, eine Aussage vom Freistaat Bayern zu treffen, mit welchen Geldern die Kommunen rechnen und planen können. Nachdem auch der Bundesrat das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet hat (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/12/statement-wpg.html)
und damit die Länder das Gesetz mitentschieden haben, sollte daher auch klar Stellung bezogen werden. Schuldzuweisungen zwischen Bund und den Ländern, wer jetzt die Planung finanziert, bringen den Kommunen gar nichts. Letztendlich leiden diese darunter, da die Zeit für die Umsetzung kürzer wird und keine Planungssicherheit herrscht.

Personelle Unterstützung für die Kommunen:
Nicht nur die zusätzliche finanzielle Belastung erschwert die kommunale Wärmeplanung, auch die personellen Ressourcen sind gerade in kleineren Kommunen sehr begrenzt. Uns hilft eine finanzielle Unterstützung wenig, wenn es an Personal fehlt, dass die Planungen in den Kommunen auch betreuen kann. Das geplante Vorhaben, Handreichungen, Leitfäden und Muster vom bayerischen Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt zu bekommen, mag löblich sein (Pressemittteilung Nr. 35/24, siehe https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/35-2024/), aber in der Praxis ist dies nur selten hilfreich, da die Zeit fehlt, sich tiefgreifend mit den komplexen Sachverhalten auseinanderzusetzen. Die Mitarbeitenden sehen sich fast täglich konfrontiert mit verschiedenen Ausarbeitungen aus verschiedenen Themenbereichen aus den übergeordneten Behörden. Grundsätzlich steht dafür aber zu wenig Zeit zur Verfügung. Es braucht daher Personal, das auch in den Rathäusern aktiv mithilft und anpackt, statt Stellen in übergeordneten Behörden, die vom "Spielfeldrand" versuchen die individuellen Schwierigkeiten in den Kommunen von außen zu unterstützen.

Individuelle Probleme von Kommunen:
Auch die individuellen Bestandssituationen von Kommunen können schwer in allgemeinen Leitfäden dargestellt werden. In vielen Ortskernen besteht eine hohe Dichte an Baudenkmälern und - was erschwerend hinzukommt - eventuell auch Bodendenkmäler, die die Umsetzung eines Wärmenetzes zu einem finanziell und zeitlich kaum umsetzbaren Vorhaben werden lässt. Aber gerade dort ist der Bedarf groß, auch für die kommunalen Liegenschaften, da meistens noch mit Gas geheizt wird. Was hilft uns eine kommunale Wärmeplanung, wenn dieser Umstand dazu führt, dass das Umsetzen eines Nahwärmenetzes unbezahlbar ist, obwohl es durchaus sinnvoll wäre.

Förderung und Baurecht:
Das Aufstellen einer kommunalen Wärmeplanung ist nur der erste Schritt, denn es müssen auch die Maßnahmen - die zwar sinnvoll aber wirtschaftlich unrentabel sind - nachträglich im hohen Maß gefördert werden, um überhaupt die gewünschten Effekte der CO²-Einsparung zu erreichen. Auch das Baurecht muss diesbezüglich offener gestaltet werden, um verschiedene Nahwärmenetze einfacher und unbürokratischer umsetzen zu können.

Software und Digitalisierung:
Auch eine geeignete Software für das Planen und das Fortschreiben des Wärmeplanes sollte gefördert werden, um sicherzustellen, dass ermittelte Daten digital erhoben, bearbeitet und fortgeschrieben werden können. Insbesondere die Digitalisierung dieser sehr relevanten Daten könnte langfristig viel Geld und Zeit sparen. Auch Schnittstellen zu anderen Behörden sollten weiter ausgebaut werden, damit ein effizienter und effektiver Datenaustausch möglich wird.

Zusammenfassend wird daher gefordert:

  • Eine komplette Kostenübernahme der kommunalen Wärmeplanung durch den Freistaat Bayern.
  • Eine personelle Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung und Planung.
  • Eine Anpassung des Baurechts für eine einfachere Umsetzung.
  • Eine einheitliche Software für die Planung sowie der Aufbau von digitalen Schnittstellen zu anderen Behörden für einen effektiven Datenaustausch.

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